Was die MPU je Bundesland kostet — und warum
Regionale Preisfragen sind die häufigsten nach der ersten Kostenschätzung: Ist die MPU in Bayern teurer? Gilt in NRW ein anderer Satz? Die ehrliche Antwort: Es gibt keine Bundesland-Preisliste — aber es gibt klare Gründe, warum sich Preise unterscheiden.
Gibt es einheitliche MPU-Preise je Bundesland?
Nein. Die Gebühren der Begutachtungsstellen sind Trägerpreise — jede Stelle kalkuliert selbst, bundesweit. Bundesländer setzen keinen MPU-Preis fest. Was es gibt: einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Verwaltungsgebühr der Neuerteilung — nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Anlage, Nr. 202.3) zwischen 35,70 und 258,50 Euro; den konkreten Betrag setzt Ihre Fahrerlaubnisbehörde innerhalb dieses Rahmens fest.
Was regionale Unterschiede wirklich erzeugt
- Trägerkalkulation: Personalkosten, Mieten und Labor-Kooperationen unterscheiden sich regional — das schlägt sich in den Preisen der Stellen nieder.
- Stellendichte: In Ballungsräumen sind mehr zugelassene Stellen erreichbar; auf dem Land bestimmt oft die nächste erreichbare Stelle die Wahl.
- Behördenpraxis: Fragestellung und Nachweisauflagen legt Ihre Behörde fest — Unterschiede entstehen zwischen Behörden, nicht nur zwischen Ländern.
- Verwaltungsgebühr: Innerhalb des GebOSt-Rahmens setzt jede Behörde ihren Betrag selbst fest.
Keine Landessätze — aber belegte Beispiele
Für die Begutachtung gibt es keine Landessätze: Jede Stelle kalkuliert selbst — deshalb weisen wir statt erfundener Landestabellen die Stellenpreise aus (siehe MPU-Gutachten Kosten). Anders bei den Verwaltungsgebühren: Der Rahmen ist bundeseinheitlich (GebOSt Nr. 202.3: 35,70–258,50 €), den konkreten Betrag setzt Ihre Behörde fest. Belegte Beispiele einzelner Behörden:
| Behörde | Land | Gebühr | Beleg |
|---|---|---|---|
| Freie und Hansestadt Hamburg | Hamburg | 235 € | Quelle · 2026-09-22 |
| Landeshauptstadt Stuttgart | Baden-Württemberg | 147 € – 148 € | Quelle · 2026-09-22 |
Bundesrahmen: GebOSt Nr. 202.3 (35,70–258,50 €), Nr. 208 (Maßnahmen zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 46 FeV, 12,80–25,60 €) — den Einzelbetrag setzt Ihre Behörde fest.
Ihr Weg zur belastbaren Zahl
- Fragestellung aus dem Bescheid nehmen.
- Preisauskunft bei zwei bis drei Stellen in Reichweite einholen — schriftlich, mit Fragestellung.
- Verwaltungsgebühr bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erfragen — sie liegt im GebOSt-Rahmen.
- Vorbereitung separat vergleichen (Kursformen) und alles im Rechner zusammenführen.
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Häufige Fragen
Was kostet die MPU in Bayern?
Eine bayerische Preisliste gibt es nicht: Auch in Bayern kalkuliert jede zugelassene Begutachtungsstelle ihre Gebühr selbst. Festgelegt ist nur der bundeseinheitliche Rahmen für die Verwaltungsgebühr der Neuerteilung (GebOSt Nr. 202.3: 35,70 bis 258,50 Euro) — den konkreten Betrag setzt Ihre Fahrerlaubnisbehörde fest. Verbindlich ist immer die Preisauskunft der Stelle.
Warum ist die MPU in manchen Regionen teurer?
Weil Trägerpreise kalkuliert werden: Personalkosten, Standort, Laborwege und die Zahl der zugelassenen Stellen vor Ort unterscheiden sich. Dazu kommt die Behördenpraxis bei Fragestellung und Auflagen. Eine einheitliche Landespauschale gibt es deshalb nicht.
Gilt der bundesweite Gebührenrahmen auch für die MPU selbst?
Nein. Die GebOSt regelt die Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde — etwa für die Neuerteilung —, nicht die Trägerpreise der Begutachtungsstellen. Die Gutachtengebühr ist ein Preis der jeweiligen Stelle und wird von ihr kalkuliert.
Wo finde ich Stellen in meiner Nähe?
Ihre Fahrerlaubnisbehörde nennt geeignete amtlich anerkannte Stellen; die vollständige Liste führt die Bundesanstalt für Straßenwesen. Für den Preisvergleich lohnt sich, zwei bis drei Stellen in erreichbarer Entfernung anzufragen.